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Förderprogramme und Fördermöglichkeiten

Innovationsgutschein, Forschungszulage, Programme von Bund und EU: Falls es ein passendes Förderprogramm gibt, finden wir es und übernehmen Antrag und Abwicklung, damit Zuschüsse einen Teil der Projektkosten tragen und im Betrieb keine Zeit verloren geht.

Wer fördert was? Die Programme unterscheiden sich danach, wer den Antrag stellt. Deshalb ist die Übersicht in drei Wege gegliedert:

  • Für den Mittelstand: Zuschüsse und Steuervorteile für Innovationsprojekte, auch gemeinsam mit Startups
  • Für Startups: Stipendien, Gutscheine und Frühphasenkapital von der Idee bis zur ersten Finanzierungsrunde
  • Für Investoren: Zuschüsse und Ko-Finanzierungen für alle, die in junge Unternehmen investieren

Gut zu wissen: Fast alle Programme müssen vor Projektbeginn beantragt werden. Wer einen Auftrag vorher vergibt, gefährdet die Förderung. Sprechen Sie uns deshalb früh an.

Für den Mittelstand

Sie wollen ein Produkt, einen Prozess oder ein Geschäftsmodell weiterentwickeln? Diese Programme tragen einen Teil der Kosten, einige gezielt dann, wenn Sie mit einem Startup zusammenarbeiten.

Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“

Neu seit Januar 2026 und wie gemacht für Innovationspartnerschaften: Das Land Baden-Württemberg bezuschusst den Einkauf von Produkten oder Leistungen eines Startups für Ihr Innovationsprojekt.

Eckdaten: 50 % Zuschuss, bis 20.000 € · für KMU bis 250 Beschäftigte mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg · Startup jünger als 10 Jahre · ein Gutschein pro Unternehmen · Antrag bei der L-Bank vor Auftragsvergabe

Innovationsgutscheine BW und Hightech BW

Zuschuss, wenn Sie Forschungs- und Entwicklungsleistungen extern einkaufen, etwa bei Hochschulen oder Instituten. Hightech BW fördert zusätzlich Material für Prototypen.

Eckdaten: 50 % Zuschuss · bis 7.500 € (Innovationsgutschein BW) oder bis 20.000 € (Hightech BW, für KMU älter als fünf Jahre) · laufende Antragstellung bei der L-Bank

Forschungszulage

Steuerliche Förderung für eigene oder beauftragte Forschung und Entwicklung, mit Rechtsanspruch und ohne Stichtag. Erst bestätigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), dass es sich um FuE handelt, dann zahlt das Finanzamt.

Eckdaten: 35 % der förderfähigen Kosten für KMU, 25 % für größere Unternehmen · Bemessungsgrundlage bis 12 Mio. € pro Jahr (ab 2026) · Auftragsforschung zu 70 % ansetzbar · auch rückwirkend für laufende Vorhaben

ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand)

Bundesweiter Zuschuss für FuE-Projekte von Mittelständlern, allein oder gemeinsam mit Forschungspartnern.

Eckdaten: 25 bis 60 % Zuschuss je nach Unternehmensgröße und Projektform · förderfähige Kosten bis 690.000 € im Einzelprojekt ·  aktuell: seit Juli 2026 befristeter Antragsstopp (ausgenommen internationale Calls), Neustart abhängig vom Bundeshaushalt 2027

KMU-innovativ

Zuschuss des Bundes für risikoreiche Forschungsprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen in ausgewählten Technologiefeldern.

Eckdaten: zweistufiges Verfahren, zuerst eine Projektskizze · Stichtage jeweils 15. April und 15. Oktober

Förderkredite für Innovation und Digitalisierung

Zinsgünstige Darlehen über die Hausbank: die ERP-Förderkredite Innovation und Digitalisierung der KfW und die Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank.

Eckdaten: KfW bis 7,5 Mio. € für KMU, in höheren Stufen bis 25 Mio. € mit zusätzlichem Zuschuss · L-Bank 10.000 € bis 5 Mio. €, für KMU mit Tilgungszuschuss bis 5 % · Antrag vor Vorhabensbeginn

Invest BW

Landeszuschuss für größere Innovationsprojekte in themenbezogenen Förderaufrufen.

Eckdaten: 15 bis 45 % Zuschuss, bis 650.000 € je Einzelprojekt ·  aktuell: kein Aufruf geöffnet

EU-Programme: EIC Accelerator und Eurostars

Der EIC Accelerator fördert bahnbrechende Innovationen mit Zuschuss und möglicher EU-Beteiligung. Eurostars fördert internationale FuE-Projekte unter Führung eines KMU.

Eckdaten: EIC: Zuschuss bis 2,5 Mio. €, dazu Eigenkapital von 1 bis 10 Mio. € möglich, Kurzantrag jederzeit · Eurostars: in Deutschland bis 50 % für KMU, höchstens 500.000 € für alle deutschen Partner zusammen

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Für Startups

Von der ersten Idee an der Hochschule bis zur ersten Finanzierungsrunde: Diese Programme sichern Lebensunterhalt, Entwicklung und Schutzrechte.

EXIST-Gründungsstipendium

Ein Jahr Zeit für die Gründung: Das Stipendium des Bundes sichert Teams aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen den Lebensunterhalt und finanziert Sachausgaben und Coaching. Der Antrag läuft über die eigene Hochschule.

Eckdaten: 1.000 bis 3.000 € pro Monat je nach Abschluss, plus 150 € je Kind · Sachmittel 10.000 € (Einzelgründung) oder 30.000 € (Team) · Coaching 5.000 € · 12 Monate · Anträge bis Ende 2027

EXIST-Forschungstransfer

Für forschungsintensive Ausgründungen mit hohem Entwicklungsaufwand, in zwei Phasen.

Eckdaten: Phase I an der Hochschule: bis zu 4 Stellen und bis 250.000 € Sachmittel, 18 bis 36 Monate · Phase II im gegründeten Unternehmen: bis 180.000 € Zuschuss · Stichtage 31. März, 31. August und 30. November

EXIST-Women

Für gründungsinteressierte Frauen an Hochschulen, mit oder ohne fertige Idee: ein Jahr Coaching, Mentoring und Netzwerk, dazu optional ein Stipendium.

Eckdaten: Teilnahme über eine Hochschule mit bewilligtem Programm · optionales Stipendium bis 3 Monate, 1.000 bis 3.000 € pro Monat · 2.000 € Sachmittel je Teilnehmerin

Junge Innovatoren

Landesprogramm für Gründungsteams aus baden-württembergischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Eckdaten: bis 12 Monate eine halbe Stelle an der Einrichtung für bis zu 3 Personen · Sachmittel bis 20.000 €, Coaching bis 5.000 € · nächste Runde voraussichtlich Anfang 2027

Start-up BW Pre-Seed

Die Frühphasenfinanzierung des Landes: zinslose, wandelbare Landesmittel, wenn ein privater Co-Investor mitgeht. Der Zugang läuft über einen zugelassenen Betreuungspartner, also einen Inkubator oder Accelerator.

Eckdaten: in der Regel 160.000 € vom Land plus 40.000 bis 160.000 € vom Co-Investor · im Einzelfall bis 640.000 € gesamt · für Kapitalgesellschaften in Baden-Württemberg, höchstens 5 Jahre im Handelsregister

Innovationsgutschein Start-up BW

Zuschuss für externe Forschungs- und Entwicklungsleistungen, Prototypen und Tests.

Eckdaten: 50 % Zuschuss, bis 20.000 € · bis 5 Jahre nach Gründung, Sitz in Baden-Württemberg · in den Wachstumsfeldern Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation und GovTech

WIPANO: Patente für KMU

Zuschuss für das erste Patent oder Gebrauchsmuster: Recherche, Patentanwalt und Amtsgebühren, optional auch die Verwertung.

Eckdaten: 50 % Zuschuss, bis 10.000 € für die Anmeldung plus bis 6.000 € für die Verwertung · für KMU ohne Patentanmeldung in den letzten drei Jahren · Patentanwalt erst nach Antragstellung beauftragen · Anträge bis Oktober 2027

Gründungskredite

Darlehen über die Hausbank für die Gründung und die ersten Jahre, mit Haftungsfreistellung oder Bürgschaft.

Eckdaten: ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW bis 200.000 €, davon bis 80.000 € Betriebsmittel · Startfinanzierung 80 der L-Bank bis 200.000 € je Gründerin oder Gründer, mit 80 % Bürgschaft

Gründungszuschuss

Für alle, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld hauptberuflich gründen.

Eckdaten: 6 Monate Arbeitslosengeld plus 300 € monatlich, danach optional 9 Monate 300 € · mindestens 150 Tage Restanspruch · Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch

Tipp für Startups mit Kunden im Mittelstand: Der Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ bezuschusst Ihre Kunden mit bis zu 50 %, wenn sie bei Ihnen einkaufen. Das macht den ersten Auftrag leichter.

Für Investoren

Wer in junge Unternehmen investiert, trägt Risiko. Bund und Land teilen es: mit Zuschüssen auf die Beteiligung, mit Ko-Finanzierungen und mit Haftungsfreistellungen.

INVEST: Zuschuss für Wagniskapital

Der Bund erstattet privaten Investorinnen und Investoren einen Teil ihrer Beteiligung an jungen innovativen Unternehmen, steuerfrei. Beim späteren Verkauf kommt ein Exitzuschuss hinzu.

Eckdaten: 15 % Erwerbszuschuss, Mindestbeteiligung 10.000 € · höchstens 50.000 € Zuschuss je Beteiligung und 100.000 € je Person insgesamt · Haltedauer mindestens 3 Jahre · Exitzuschuss 25 % des Veräußerungsgewinns · aktuell:Anträge auf den Erwerbszuschuss bis 31. Dezember 2026, Verlängerung vom Bund angekündigt

Start-up BW Pre-Seed als Co-Investor

Bei Start-up BW Pre-Seed ergänzt das Land Ihre Investition: Zu Ihrem Wandeldarlehen kommen zinslose Landesmittel. Mehrere Investoren können sich gemeinsam beteiligen, auch mit einem Lead-Investor.

Eckdaten: Co-Investoren tragen 20 bis 50 % der Finanzierung, also 40.000 bis 160.000 € · das Land in der Regel 160.000 € · kein Wohnsitz in Baden-Württemberg nötig

InnoGrowth BW

Die L-Bank refinanziert akkreditierte Beteiligungsgeber zinslos, wenn sie in innovative Unternehmen aus Baden-Württemberg investieren. Fällt das Unternehmen aus, muss der öffentliche Anteil nicht zurückgezahlt werden.

Eckdaten: Refinanzierung in der Regel 50 %, nach Absprache bis 70 % der Finanzierung · Investor trägt mindestens 30 % · je Unternehmen 400.000 € bis rund 10 Mio. € · Voraussetzung: Akkreditierung bei der L-Bank

MBG Baden-Württemberg

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft stärkt Gründungen mit stillen Beteiligungen und investiert über Landesfonds auch offen in Startups, in Zusammenarbeit mit Business Angels.

Eckdaten: stille Beteiligungen bis 250.000 € · offene Beteiligungen über den Start-up BW Seed Fonds und den Start-up BW Innovation Fonds

High-Tech Gründerfonds

Der Seed-Investor des Bundes für junge Technologie-Startups. Business Angels sind als Mitinvestoren willkommen.

Eckdaten: Seed-Finanzierungen ab rund 800.000 € · Startups bis 3 Jahre alt mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland · neuer Fonds HTGF V ab 2027

Growth Angels: Die Growth Angels AG verbindet unternehmerische Erfahrung aus dem Mittelstand mit jungen Unternehmen. Das gilt für erfahrene Business Angels ebenso wie für alle, die Startup-Beteiligungen erst kennenlernen wollen, ob mit 30 oder mit 70. Wie das Beteiligungsmodell funktioniert, erläutern wir im persönlichen Gespräch.

Hinweis: Diese Seite informiert über öffentliche Förderprogramme. Sie ist keine Anlageberatung und kein Angebot zum Erwerb von Beteiligungen. Beteiligungen an jungen Unternehmen sind mit hohen Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden.

So arbeiten wir

Vom ersten Gespräch bis zur Auszahlung aus einer Hand:

  1. Erstgespräch: Sie schildern Vorhaben, Zeitplan und Budget. Wir sagen Ihnen offen, ob sich eine Förderung lohnt.
  2. Fördercheck: Wir prüfen, welche Programme passen und wie sie sich ohne Doppelförderung kombinieren lassen.
  3. Antrag: Wir erstellen den Antrag mit Ihnen und reichen ihn ein, bevor Ihr Projekt startet.
  4. Abwicklung: Mittelabruf, Nachweise und Verwendungsnachweis übernehmen wir, damit im Betrieb keine Zeit verloren geht.

Stand der Programmdaten: Oktober 2026. Förderbedingungen ändern sich häufig, maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien der Fördergeber.